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Taugt dieser Sonderwunsch zum neune Geschäftszweig?

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Diese Woche für einen Kunden ein besonderes Geschenk gefertigt. Ein Schinken in Weinflaschenform.
Ich stelle mir die Frage ob dieser (bis jetzt) einmalige Sonderuwunsch "Schinkenschnitzen" als Geschäftszweig eine Chance hat oder ob ich es bei diesem einmaligen Versuch bleiben lassen sollte.

Um das zu wissen hilft wahrscheinlich nur eines: Probieren geht über studieren. 
Oder was meint Ihr?

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