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13.08.2017: Frage von Wolfgang

Hallo Herr Böbel, habe da eine Frage bez. Frischwurstkauf und zwar ist ja der Anschnitt meist etwas getrocknet-bei der Bitte den Anschnitt zu entfernen wird dem meist entsprochen-hat man aber auch ein Recht das Dieser abgeschnitten wird oder liegt das im Ermessen des Verkäufers?

Hallo Wolfgang, das liegt im Ermessen des Verkäufers. Die Ware ist ja nur unansehnlich aber keineswegs nicht verzehrsfähig. Deshalb darf diese angetrocknete Scheibe verkauft werden. Es ist natürlich immer eine Gratwanderung was noch gut ist und was weggeschnitten und damit auch weggeworfen wird. Da hat der Verbraucher auch eine gewisse moralische Verantwortung...

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