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Online-Beratung

12.08.2017: Frage von Victor

Hallo Herr Böbel, besitze ein Kiosk und verkaufe Schinken(Backschinken), und andere Wursorten (z.b. Wiener)in großen Einheiten im ganzen sind es ca 2,5 Kg(so bekomme ich es geliefert), nun war die überlegung die Ware mit einer Aufschnittmaschine zu Scheiben zu schneiden und Vakuum verpacken, so kann ich die Packung klein machen und damit im Verkauf etwas günstiger pro Packung anzubieten, was muß ich beachten? ist dafür gleich eine EV Nummer notwendig(ich bin ja kein Hersteller), oder darf ich zum Verkauf im eigenen Markt auch ohne Bedenken die Ware slicen und Vakuumieren, im Vorbereitungsraum? natürlich muß ich die Hygienevorschriften beachten. Muß ich an dies an die Lebensmittelüberwachung oder Weterinäramt melden? wenn ja was erwarten mich für Auflagen? Wäre für Ihren Tipp sehr dankbar.

Hallo Vitor, eines vorneweg: Ich bein KEINE Rechtsberatung!!! Sie müssen, wie Sie es schon sagen auf die Hygienvorschriften und Temperaturen achten, sowie auf die Kennzeichnung der Packungen. Diese sind umfangreicher wenn die Packungen in Selbstbedienung verkauft werden.  Eine Registrierung ist dazu nicht nötig solange Sie ausschließlich für den eigenen Kiosk zum Verkauf an Endverbraucher abpacken, das wird erst nötig wenn Sie die Ware an Wiederverkäufer weiter verkaufen.

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