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20.07.2015: Frage von Hans-Joachim
Ich wollte von einer Räucherlende das Ende(dünnes Stück)haben.Da das Stück zu groß war,bat ich das Lendchen zu teilen.Nun bekam ich das Mittelstück angeboten,das Ende wurde mir verweigert. So bin ich dann ohne Lendchen gegangen. Darf das Verkaufspersonal dem Kunden das Ende des Lendchen verweigern,nur weil dann ein Stück mit zwei Anschnitten für den Weiterverkauf liegen blieb.War Vormittag,also sind bestimmt noch Kunden zum Fleischer gekommen. Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort
Hallo Hans-Joachim, Dieses Vorgehen ist natürlich nicht besonders kundenfreundlich... Doch wer ihnen nichts verkaufen will, der muss es aus meiner Sicht nicht. Wie das rechtlich genau aussieht weiß ich nicht, bin ja kein Rechtsanwalt.