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Online-Beratung

09.10.2017: Frage von Bernd

Sehr geehrter Herr Claus Böbel, ich habe vor ein paar Monaten eine größere Menge Salami und Mortadella Wurst in für eine größere private Veranstaltung Italien gekauft. Anscheinend gibt es die Firma nicht mehr und dummerweise habe ich beim Kauf nicht auf darauf geachtet, ob es ein M.H.D Datum auf der Wurst gibt. Gibt es leider nicht denn mein Gedanke war einem Bekannten der ein kleines Hotel hat die Wurst günstig zu überlassen. Jetzt meine Frage - gibt es eine Möglichkeit im Nachhinein noch festzustellen wie lange die Wurst haltbar sein wird und wer oder wie kann man diese Wurst mit einem M.H.D. Datum versehen? Es wäre sehr schade wenn ich diese große Menge entsorgen müßte, da an der Wurst überhaupt nichts fehlt und diese einwandfrei ist. Danke für Ihren Tipp und Hilfestellung!  

Hallo Bernd, eine Möglichkeit das hinterher festzustellen gibt es nicht. Dass das Datum überschritten wurden, wissen Sie erst wenn die Wurst verdorben ist. Jeder welcher die Haftung für die rechtlichen Folgen übernimmt darf diese mit einem MHD versehen. Sofern er überhaupt befugt ist Lebensmittel gewerblich in den Verkehr zu bringen. Auf Grund ihrer Beschreibung vermute ich mal stark dass es Sie NICHT sind.  Hier noch ein Zitat aus dem Leitfaden Sicherer Umgang mit Lebensmitteln das Bay. Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit: Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivilund strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt!

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